Genehmigung von Eigenbedarfstankstellen

In der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein besteht für Tankanlagen ab 1.000 Liter Lagervolumen eine Baugenehmigungspflicht.

Alle Neuanlagen müssen durch einen Sachverständigen abgenommen werden. Eine Abschrift des Prüfberichtes schickt der Sachverständige an die untere Wasserbehörde des Kreises.

Biodiesel zählt zu den schwach wassergefährdenden Stoffen der Wassergefährdungsklasse WGK 1, während Mineraldiesel in die WGK 2 eingestuft ist.

Tankanlagen zur Lagerung  von Flüssigdüngern wie AHL unterliegen bis 100.000 Liter nicht der Baugenehmigungspflicht.